office@konior.app
(im Folgenden „Anbieter").
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Produkte des Anbieters (insbesondere „KONIOR CREW" zur Zeiterfassung und Dienstplanung sowie „KONIOR Kassa"), einschließlich kostenloser Testzugänge. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG (B2B); Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Der Anbieter stellt die Software als webbasierten Dienst über eine kundeneigene Subdomain
(<firmencode>.konior.app) bereit. Die Bereitstellung erfolgt „as a Service"; ein
Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf eine Installation beim Kunden besteht nicht.
Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung. Der Anbieter ist
berechtigt, die Software fortzuentwickeln, anzupassen und zu aktualisieren.
Mit dem Absenden des Anmeldeformulars und der Bestätigung über den per E-Mail zugesandten Link gibt der Kunde ein Angebot zur Einrichtung eines Testzugangs ab; der Vertrag über den Testzugang kommt mit der Bereitstellung des Zugangs zustande. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst durch gesonderte Bestellung bzw. Auftragsbestätigung zustande. Kostenpflichtige Abonnements laufen, sofern nicht anders vereinbart, monatlich und können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise gemäß Preisliste bzw. individuellem Angebot, zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach angemessener Mahnung zu sperren.
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Der Anbieter erstellt zwar nach dem Stand der Technik regelmäßig Sicherungskopien, schuldet jedoch keine bestimmte Sicherung und keine Wiederherstellbarkeit und übernimmt keine Garantie und keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder die Nichtwiederherstellbarkeit von Daten, soweit dies gesetzlich zulässig ist (vgl. Punkt 9).
Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig eigene Sicherungskopien bzw. Exporte seiner Daten anzulegen, bevor er auf die Daten im System angewiesen ist, und insbesondere vor wesentlichen Änderungen. Eine Haftung des Anbieters für Datenverlust besteht – soweit gesetzlich zulässig – nur, soweit der Verlust auch bei ordnungsgemäßer eigener Datensicherung des Kunden eingetreten und vom Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden wäre.
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch – mangels gesondert vereinbarter Service-Level – keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Updates sowie Unterbrechungen aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere Störungen bei Vorlieferanten, Internet-/Stromausfall, Angriffe Dritter, höhere Gewalt), begründen keine Ansprüche des Kunden. Der Anbieter wird geplante Wartungen nach Möglichkeit ankündigen.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter datenschutz.konior.app; auf Wunsch wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich.
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen vier (4) Wochen ab Mitteilung widerspricht; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Wien. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.